Übungsleiterbezuschussung

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Übungsleiterbezuschussung für Vereine im Kreis Peine – von der Antragstellung über Voraussetzungen und Fristen bis hin zu Auszahlung, Mittelverwendung, Downloads und Ansprechpartnern.

!!! Aktueller Hinweis für 2026 !!!

Die Antragstellung erfolgt künftig ausschließlich über das LSB-Portal „Phoenix“ im Menüpunkt „ÜL/T“.

Die Abgabefrist wurde aufgrund technischer Probleme im LSB-Portal bis zum 30.06.2026 verlängert.

Antragstellung 2026

Antragstellung 2026

Die Antragstellung ist vom 18. März bis 30. Juni 2026 über das LSB-Portal „Phoenix“ möglich.

Mehr zur Antragstellung →

Voraussetzungen und Fristen

Voraussetzungen & Fristen

Wichtige Voraussetzungen, Lizenzhinweise und alle relevanten Fristen auf einen Blick.

Zu den Voraussetzungen →

Antrag und Ablauf

Antrag & Ablauf

So funktioniert die Beantragung im Portal „Phoenix“ unter dem Menüpunkt „ÜL/T“.

Zum Ablauf →

Ansprechpartner und Service

Ansprechpartner & Service

Direkte Kontakte für technische und fachliche Fragen sowie hilfreiche Downloads.

Zu den Kontakten →

Der KSB bezuschusst Übungsleitende

Übungsleitende sind eine wichtige Stütze für unsere Sportvereine. Von ihnen hängt ganz entscheidend ab, ob Mitglieder mit dem Sportangebot zufrieden sind. Gute Leistungen haben aber auch ihren Preis.

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. und der Landkreis Peine unterstützen über den Kreissportbund Peine e. V. die Vereine finanziell durch Zuschüsse zur Beschäftigung von lizenzierten Übungsleiterinnen, Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern.

Grundlage ist die jeweils gültige Richtlinie des LSB für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiter:innen und Trainer:innen bei Vereinen.

Antragstellung 2026

Start
18. März 2026

Fristende
30. Juni 2026

Portal
LSB-Portal „Phoenix“

Menüpunkt
„ÜL/T“

Die Antragstellung ist ausschließlich über das neue LSB-Portal „Phoenix“ möglich.

Der Antrag kann bis zum 30. Juni 2026 beliebig oft geöffnet werden, muss jedoch in jedem Fall erneut abgeschlossen werden.

 

Bitte beachten: Maßgeblich ist immer die zuletzt abgeschlossene Fassung des Antrags im Portal.

Antrag & Ablauf

1. Portal öffnen

Anmeldung im LSB-Portal „Phoenix“.

2. Menüpunkt wählen

Im Portal den Bereich „ÜL/T“ aufrufen.

3. Daten prüfen

Übungsleitende und Lizenzen kontrollieren.

4. Antrag abschließen

Nach jeder Änderung erneut abschließen.

Im Menüpunkt „ÜL/T“ können Vereine:

  • ihre Übungsleiterinnen und Übungsleiter erfassen,

  • hinterlegte Lizenzen prüfen,

  • den Antrag bearbeiten und abschließen.

     

Zum LSB-Portal Phoenix

 

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier: Anleitung zur Antragstellung im Portal 

 

Hinweis zu Lizenzen: Zum Start der Bezuschussung sind möglicherweise noch nicht alle Lizenzen im System hinterlegt. Fehlende Lizenzen können – je nach Lizenzart – durch den zuständigen Landesfachverband oder Sportbund ergänzt werden.

Voraussetzungen & Fristen

Lizenz

Gültige DOSB-Lizenz, mindestens Stufe 1 bzw. C.

Registrierung

Lizenz muss bis zur Meldefrist im System registriert sein.

Mitgliedschaft

Nur für ordentliche Mitglieder im LSB Niedersachsen/ KSB Peine.

Keine Förderung

Für hauptberuflich tätige ÜL/T gibt es keine Förderung.

Gemeldete ÜL/T, die einen Zuschuss aus den ausgezahlten Fördermitteln erhalten, müssen mindestens einmal im betreffenden Jahr einer konkreten Tätigkeit im Verein nachgehen.

Insgesamt muss die unbare Auszahlung der Vergütung an die gemeldeten und tätig gewordenen ÜL/T mindestens in Höhe der jeweils gewährten Zuschüsse des LSB und des Landkreises erfolgen, damit es zu keiner Rückforderung kommt.

Bemessung der Zuschüsse

Dem KSB stehen jährlich Mittel zur Ausschüttung an seine Mitgliedsvereine vom LSB sowie vom Landkreis Peine zur Verfügung. Jeder Verein erhält bei Erfüllung der Vorgaben entsprechend seiner Gesamtmitgliederzahl einen jährlichen Etat.

LSB-Zuschuss

Verteilung des dem KSB zugewiesenen Zuschusses des LSB ohne zusätzlichen Parameter.

Landkreis Peine - Basis

50.000,00 € ohne zusätzlichen Parameter.

Landkreis Peine - Jugendparameter

98.500,00 € für Vereine mit mindestens 15 % Kindern und Jugendlichen.

Abrufung der Zuschüsse

Eine Bewilligung der Förderung wird per E-Mail bis zum 31. Juli an die Vereins-E-Mail-Adresse verschickt.

1. Rate
Auszahlung bis spätestens 31. Juli

2. Rate
Auszahlung bis spätestens 20. Dezember

Bestätigung der Mittelverwendung

Der Verein hat spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu bestätigen.

Als Nachweis für gezahlte Vergütung gilt bei einer möglichen Prüfung ausschließlich die Banküberweisung.

 

Wichtig: Erfolgt die Bestätigung nicht fristgerecht, müssen die Fördermittel zurückgefordert werden. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.

Rückforderung der Zuschüsse

  • Teilrückforderung, wenn Fördermittel nicht in voller Höhe unbar an ÜL/T ausgezahlt wurden.

  • Vollständige Rückforderung, wenn die Mittelverwendung nicht fristgerecht bestätigt wurde.

  • Ein gesondertes Schreiben des KSB zur Rückzahlung ist abzuwarten.

Ansprechpartner & Service

Technische Fragen zum Portal:

 

Fachliche Fragen zur Übungsleiterbezuschussung:

 

Kreissportbund Peine e. V.

Stephanie Lux

Beethovenstraße 4
31224 Peine

Telefon: 05171 297920-3
E-Mail:

Logoleiste Partner und Förderung