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Online-Bestätigung für erhaltene Mittel zur ÜL/T-Bezuschussung 2020
20. 12. 2020 bis 31. 01. 2021Wie wir bereits Anfang Dezember mit dem INFO-DIENST „ÜL/ T-Bezuschussung 2020 - Verwendung der Mittel“ mitgeteilt hatten, erfolgt im Rahmen der Bestandserhebung 2021 vom 20.12.2020 bis zur Ausschlussfrist 31.01.2021 die Abgabe des elektronischen Verwendungsnachweises im LSB-Intranet! Ansonsten müssen wir die Fördermittel zurückfordern.
Hierbei handelt es sich um eine Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung der ÜL/Abrechnung für das Jahr 2020.
Hierbei handelt es sich um eine Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung der ÜL/Abrechnung für das Jahr 2020.
Diese Bestätigung ist für die ÜL/T-Abrechnung unter dem Reiter "ÜL/T Bezuschussung" im LSB-Intranet abzugeben.
Wenn Sie dazu Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte gerne an unsere Serviceassistentin Frau Alexandra Fickert (per Telefon: 05171-2979-203 oder per E-Mail: ).
ÜL-VWN