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Frist zur Abgabe des elektronischen Verwendungsnachweises zur ÜL-Bezuschussung 2021
31. 01. 2022!!! Bitte unbedingt beachten !!!
Im Rahmen der Bestandserhebung 2022 vom 20.12.2021 bis zur Ausschlussfrist 31.01.2022 erfolgt auch im LSB-Intranet die Abgabe des elektronischen Verwendungsnachweises zur Übungsleiterbezuschussung 2021.
Bei nicht fristgerechter Bestätigung und bei nicht vollständiger Mittelverwendung sind wir verpflichtet, eine Rückzahlung der Zuschüsse zu veranlassen.
Bei nicht fristgerechter Bestätigung und bei nicht vollständiger Mittelverwendung sind wir verpflichtet, eine Rückzahlung der Zuschüsse zu veranlassen.
ÜL-Bezuschussung
Veranstalter
LSB Niedersachsen e. V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover