Sporthallenvergabe

Nutzung der Sportanlagen

 

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Aktuelle MELDUNGEN:

 


Gemäß unserer Zuständigkeit sind unten stehend folgende Belegungspläne für die Sporthallen im Gebiet der Stadt Peine und außerhalb des Stadtgebietes online abrufbar:

 

Sporthalle

  • saisonbezogene Wochenend-Pläne nach Monaten

  • Ferienpläne

  • Hallenpläne nach den einzelnen Sporthallen

 

Diese Hallenbelegungspläne sind für alle verbindlich!

Sie werden laufend aktualisierst und entsprechende Änderungen sind farblich hinterlegt.

 

Die Vergabe dieser Sporthallen erfolgt nach den allgemein gültigen Regeln sowie gemäß den getroffenen Vereinbarungen, die in den unten zum Download zur Verfügung stehenden Informationsschreiben (Kategorie: "Hinweise und Informationen zum Download") einzusehen sind.

 

Wir weisen darauf hin, dass bei einer "Nichtnutzung" der zugewiesenen Hallenzeit rechtzeitig die KSB-Geschäftsstelle und der zuständige Hausmeister informiert werden müssen.

 

Für die Turn- und Sporthallen der Stadt Peine ist die Benutzungsordnung für die städtischen Turn- und Sporthallen - gültig ab 01.01.2023 - zu beachten.

 

Für die Sporthallen des Landkreises Peine ist die Nutzungsordnung für die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen im Landkreis Peine - gültig ab 01.01.2015 - zu beachten. Ausnahmen sind in der Nutzungsordnung gesondert ausgewiesen.

 

In den Landkreissporthallen hat der Immobilienwirtschaftsbetrieb (IWB) beim Landkreis Peine Aushänge anbringen lassen, wer im Notfall zu kontaktieren ist. Somit entfällt eine Hausmeisterbereitschaft.


! Aktuelle Hallennutzbarkeit !
! Saisonbezogene Wochenend-Pläne nach Monaten und Ferien-Hallenpläne!

 

Möglichkeiten der Antragstellung

 

Allgemeines Antragsformular
Button "Reservierungsanfrage stellen"  bei den jeweiligen Sporthallenplänen
Bild-Allgemeines-Antragsformular
Bild-Reservierungsanfrage