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Themenfeld (TF) Sportstättenbau

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Bei der Förderung von Baumaßnahmen im Sportstättenbau handelt es sich um eine Förderung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB). Die Antragstellung erfolgt über den Kreissportbund Peine e.V. (KSB).
Über die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB (Nr. 2.3.3) werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung im Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume). Diese Richtlinie und weitere Informationen zur LSB-Sportstättenbauförderung finden Sie nachfolgend.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bei Antragstellung darf mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein (auch keine Auftragsvergabe an Firmen). Ausgenommen sind Aufträge und Ausgaben in Zusammenhang mit der Projektplanung.

  • förderungsfähige Ausgaben der Baumaßnahme mindestens 5.000 €

  • mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen

  • Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre

  • das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen befinden sich im Eigentum des Antragsberechtigten oder es bestehen dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z. B. aus Pachtverträgen) ab Jahr der Antragstellung mind. 12 Jahre

  • Bei Antragstellung muss, sofern erforderlich, mind. eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vorliegen. Zur Bewilligung muss die Baugenehmigung vorliegen!

  • Nachweis der Teilnahme an einer themenbezogenen Qualifix-Veranstaltung nicht älter als 24 Monate vor Antragstellung

    Termine für Online-Seminare Sportstättenbau

 

Gibt es Differenzierungen bei der Antragstellung?2021_Online-Tutorial

Es gibt Differenzierungen in Baumaßnahmen...

  • zur Bestandssicherung

(Erhaltung des Status Quo durch Sanierung und Modernisierung)

        - bis 25.000 € Gesamtausgaben
        - über 25.000 € Gesamtausgaben

  • zur Bestandsentwicklung incl. Herstellung von Barrierefreiheit

(Unterstützung eines Entwicklungsprozesses im Verein, der eine inhaltliche Neuausrichtung zum Ziel hat)

        - generell über 25.000 € Gesamtausgaben

(Mit dem Struktur- und Entwicklungsfonds werden Vereine in finanzschwachen Kommunen besonders gefördert. Die Baumaßnahmen sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu begründen.)


In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?

  • Bestandssicherung - maximal 30 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €

  • Bestandsentwicklung - maximal 35 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €

  • Energieeinsparung - maximal 50 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 200.000 €

  • Struktur- und Entwicklungsfonds - abgestufte Förderung bis 65 % der förderungsfähigen Ausgaben, in begründeten Einzelfällen max. 200.000 €


Welche Fristen sind zu beachten?

  • Antragstellung bis spätestens 31.08. für eine Förderung im Folgejahr über das LSB-Förderportal

    Anträge ab dem Förderjahr 2023 (Antragstellung in 2022 oder später) können nur noch über das LSB-Förderportal gestellt, bearbeitet und verwaltet werden. Dadurch entfällt eine papierbehaftete Antragstellung!

    Ein Beratungsgespräch durch den KSB hat jeder Antragstellung vorauszugehen! Eine solche Beratung ist bei dem unten genannten Ansprechpartner anzufragen.

    Der Zugang zum Förderportal des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB) erfolgt über das LSB-Intranet. Hierfür ist eine vorherige Registrierung der antragstellenden Person des Vereins erforderlich. Auch Personen, die schon über einen LSB-Intranetzugang verfügen, müssen ergänzend das Zugriffsrecht zur Bearbeitung von Sportstättenbauförderanträgen beantragen.

    Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem Hinweisblatt "Hinweise zur Nutzung des Sportstätten-bauförderportals", welches im unteren Bereich "Dokumente zum Download und weitere Informationen" abrufbar ist.

  • Einreichung des Antrags auf Auszahlung der Förderung im Jahr der Bewilligung bis spätestens 31.12.

  • Einreichung des Verwendungsnachweises zur Endabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums


Wer ist mein Ansprechpartner?

Der KSB steht für eine Beratung zur Verfügung, auch wenn sich ein Verein erst in der Ideenphase für eine zu fördernde Maßnahme befindet. Entsprechende Beratungsanfragen sind zu richten an:

 

Maik Höhne
Tel.: 05171-2979-20-1

E-Mail:

Maik Höhne



Entwicklungsübersicht:
 

Bewilligungsjahr

2020

2021

2022

2023

zur Verfügung

gestellte Mittel in €

135.860,00

54.923,00

232.795,00

84.872,00

Anzahl der

Maßnahmen

11

8

14

7


Förderung 1

Förderung 2

Förderung 3

Förderung 4

Förderung 5

Förderung 6

Termine

Nächste Veranstaltungen:

15. 03. 2024

 

18. 03. 2024 - Uhr bis 10:00 Uhr

 

20. 03. 2024 - Uhr bis 20:30 Uhr

 

 Unsere Unterstützer

 Peine 

 

 WeissaufRot 

 

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