Themenfeld (TF) Sportstättenbau

Bei der Förderung von Baumaßnahmen im Sportstättenbau handelt es sich um eine Förderung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB). Die Antragstellung erfolgt über den Kreissportbund Peine e.V. (KSB).
Über die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB (Nr. 2.3.3) werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung im Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume). Diese Richtlinie und weitere Informationen zur LSB-Sportstättenbauförderung finden Sie nachfolgend.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Weitere Online-Seminare zur Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen e.V.
Datum, Uhrzeit:
16.06.2022, 18 Uhr bis ca. 20 Uhr 18.08.2022, 18 Uhr bis ca. 20 Uhr
Beschreibung: Im Online-Seminar erhalten Sie eine Überblick über die Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niederachsen. Vermittelt werden die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung. Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 € erwartet werden. Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied! Anmeldungen bitte über folgende E-Mail-Adresse: . Unter Angabe folgender Daten: Verein: ________________________ Name des Teilnehmenden: ___________________ Sportbund: _____________________
Hinweis: Für Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben über 25.000 € ist ein Beratungsgespräch des Vereins mit dem für ihn zuständigen Sportbund verpflichtend! Gibt es Differenzierungen bei der Antragstellung? Es gibt Differenzierungen in Baumaßnahmen...
(Erhaltung des Status Quo durch Sanierung und Modernisierung) - bis 25.000 € Gesamtausgaben
(Unterstützung eines Entwicklungsprozesses im Verein, der eine inhaltliche Neuausrichtung zum Ziel hat) - generell über 25.000 € Gesamtausgaben
(Mit dem Struktur- und Entwicklungsfonds werden Vereine in finanzschwachen Kommunen besonders gefördert. Die Baumaßnahmen sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu begründen.) In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?
Welche Fristen sind zu beachten?
Wer ist mein Ansprechpartner? Der KSB steht für eine Beratung zur Verfügung, auch wenn sich ein Verein erst in der Ideenphase für eine zu fördernde Maßnahme befindet. Entsprechende Beratungsanfragen sind zu richten an:
Maik Höhne E-Mail: Dokumente zum Download und weitere Informationen
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