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Übungsleiterbezuschussung

ÜL


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Eingabezeitraum zur Übungsleiterbezuschussung 2023

!!! Eingabezeitraum: 15.03. bis zum 31.05.2023 !!!

 

Alle Vereine mit lizensierten Übungsleiter*innen und Trainer*innen können vom 15.03. bis zum 31.05.2023 online die Daten für die ÜL-/T-Bezuschussung im LSB-Intranet (www.lsb-nds.net) eingeben. Eine spätere Eingabe ist nicht möglich!
Falls dafür noch Zugangsberechtigungen benötigt werden, können diese mit folgendem Formular beantragt werden:

Antrag auf Zugangsberechtigung für das LSB-Portal

Für Fragen zu abgelaufenen Lizenzen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachverband, welcher die Lizenz ursprünglich ausgestellt hat. Der KSB ist nur für LSB-Lizenzen zuständig.


Für die Abgabe des elektronischen Verwendungsnachweises ist genauso wie bei der Beantragung eine dementsprechende Zugangsberechtigung für das LSB-Intranet notwendig. Diese kann über folgendes Formular direkt bei uns beantragt werden:
 

Antrag auf Zugangsberechtigung für das LSB-Intranet
 

Gemeldete ÜL/T,  die einen Zuschuss vom Verein aus den ausgezahlten ÜL-Fördermitteln erhalten, müssen der LSB-Richtlinie nach mindestens einmal im jeweils betreffenden Jahr  einer konkreten Tätigkeit nachgehen. Damit ist auch eine Auszahlung an den ÜL/T bzw. die ÜL/T berechtigt!

Insgesamt muss die unbare Auszahlung der Vergütung an die gemeldeten und tätig gewordenen ÜL/T mindestens in Höhe der jeweils gewährten Zuschüsse des LSB und des Landkreises erfolgen, damit es zu keiner Rückforderung kommt.

 

Die Verteilung der Übungsleiterbezuschussung erfolgt auch im kommenden Jahr 2022 nach folgenden, zwischenzeitlich bewährten Parametern:

  • Verteilung des uns zugewiesenen Zuschusses des LSB ohne Anwendung eines zusätzlichen Parameters
  • Gesplittete Verteilung des Zuschusses des Landkreises:
    • 50.000,00 € ohne Parameter
    • 98.500,00 € nur an Vereine, die mindestens 15 % Kinder und Jugendliche als gemeldete Mitglieder haben

 

Die Zeitfenster für die Umsetzung des Förderprogramms in 2023 stellen sich wie folgt dar:

 

Fristen/ Termine Erledigungen
15.03.2023 Freigabe des Online-gestützten Abrechnungsprogramms für „ÜL/T“ im LSB-Intranet
bis 31.05.2023 !!! Ausschlussfrist !!!: Meldung und Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung durch die Vereine
bis spätestens 31.07.2023 Bewilligungsschreiben des KSB und Auszahlung der 1. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine
bis spätenstens 20.12.2023 Auszahlung der 2. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine
bis 31.01.2024

Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Vereine

 


Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle (per Telefon: 05171-2979-203 oder per E-Mail: .

Termine

Nächste Veranstaltungen:

16. 10. 2023

 

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