2020_Keyvisual_1070x285_BE

KSB_Peine_BE_2026_Auswertung_Kompakt

Bestandserhebung (BE) 2026

Die jährliche Bestandserhebung des LandesSportbundes Niedersachsen e.V. (LSB) ist die Grundlage für 

  • die Beitragsabrechnung von LSB und Sportbünden,

  • die Sportförderung des Landes Niedersachsen und

  • viele Service- und Beratungsangebote für die Vereine.

Die Bestandserhebung 2026 wird ausschließlich online über die neue LSB-Portallösung durchgeführt: 👉 https://lsbni.it4sport.de

Wichtige Termine zur BE 2026

  • Freischaltung im LSB-Portal: ab 01.12.2025

  • Meldeschluss für Vereine: 31.01.2026

  • Stichtag für die Bestandszahlen: Mitgliederbestand zum 01.01.2026

Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein – insbesondere, wenn Sie das neue Portal erstmals nutzen.


Zugang zur LSB-Portallösung

  • Die Bestandserhebung erfolgt über die neue Portallösung unter: https://lsbni.it4sport.de

  • Für jeden Verein werden personenbezogene Zugänge vergeben; mehrere Personen können berechtigt werden.

  • Der KSB Peine empfiehlt, frühzeitig zu prüfen, ob gültige Zugänge vorhanden sind.

  • Der LSB bietet bis Ende Januar Schulungen und Anleitungen zum neuen Portal an.


Was müssen die Vereine melden?

1. Seite A – Gesamtmitglieder
  • Alle Vereinsmitglieder (aktive, passive, sonstige) werden jahrgangsweise und nach Geschlecht gemeldet.

  • Ab 2026 stehen die Kategorien „männlich“, „weiblich“, „divers“ sowie „ohne Angabe“ zur Verfügung. 

2. Seite B – Zuordnung zu Landesfachverbänden
  • Alle Mitglieder sind entsprechend ihrer Sportaktivitäten den Landesfachverbänden zuzuordnen, in denen der Verein Mitglied ist (ggf. mehrfach).

  • Grundlage ist die verbindliche Sportartenliste des LSB.

  • Bei Einspartenvereinen müssen die Meldungen auf Seite A und B übereinstimmen; Meldungen auf Seite C sind dort ausgeschlossen.

Besondere Hinweise:
Mitglieder in sportartübergreifenden oder sportartungebundenen Angeboten sowie (nicht mehr) sportlich aktive Mitglieder sind dem Fachverband zuzuordnen
- dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,
- in dessen Abteilung das Mitglied geführt wird oder
- zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt.
Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) und der Gehörlosensportverband sind zuständig für die entsprechenden Zielgruppen; die Zuordnung erfolgt über diese Verbände, nicht über einzelne Sportarten.

 

3. Seite C – Mitglieder ohne Landesfachverband
  • Auf Seite C werden nur Mitglieder erfasst, die keinem Landesfachverband zugeordnet werden können.

  • Für diese Mitglieder wird ein zusätzlicher Jahresbeitrag erhoben:

    • 4,00 € pro Kind/Jugendlichem (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

    • 6,00 € pro Erwachsenem.

  • Zusätzlich sind hier die entsprechenden Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote (Sportaktivitäten) zu benennen.

  • Seite C darf nicht genutzt werden, um die Zuordnung zu Landesfachverbänden zu umgehen.

  • Wichtig:
    Angaben wie „Passive“, „Fördermitglieder“, „Gesellschaftsspiele“, bloße Ziffern o. Ä. gelten nicht als gültige Sportaktivitäten und werden zur Nacharbeit zurückgewiesen.


Vereinseigene (Sport-)Anlagen und Gebäude

Im Rahmen der BE 2026 müssen die Angaben zu vereinseigenen (Sport-)Anlagen und Gebäuden in der neuen Portallösung komplett neu erfasst werden.

  • Zunächst ist anzugeben, ob der Verein Eigentümer oder Inhaber langfristiger Nutzungsrechte (z. B. Erbbaurecht, langfristige Pacht) ist.

  • Anschließend werden die vorhandenen Anlagen nach Anlagentyp und Anzahl erfasst (z. B. Sportplatz, Turn-/Sporthalle, Tennisanlage, Schießsportanlage, Vereinsheim, Beachanlage, Padel-Plätze etc.).

  • Für Fragen zur Einordnung stehen die im nachfolgenden Infoblatt genannten Ansprechpartner beim LSB zur Verfügung.

03 Erläuterungen zur Erfassung Sportanlagen zur BE 2026

Vereinsdaten, Gemeinnützigkeit und Kontodaten

Im LSB-Portal sind im Zuge der Bestandserhebung auch folgende Daten aktuell zu halten:

  • Adress- und Kommunikationsdaten des Vereins und Vorstands

  • Durchschnittliche Mitgliedsbeiträge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Hochladen des gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides

  • Kontoverbindung des Vereins: Änderungen können ausschließlich über den KSB Peine veranlasst werden. Hierfür ist im Portal ein Änderungsantrag inkl. Kontoeröffnungsnachweis zu stellen, der durch den KSB bestätigt wird.

Nur gemeinnützige Vereine können Finanzhilfen des Landes über den LSB erhalten.


Mahnverfahren und Ordnungsmaßnahmen

Die Abgabe der Bestandserhebung ist eine satzungsgemäße Pflicht der Mitgliedsvereine.

Der KSB Peine setzt das vom LSB empfohlene Verfahren um:

  • Für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01. wird eine Verwaltungsgebühr von 25 € erhoben.

  • Bei Nichtabgabe trotz Erinnerung erfolgt ein gestuftes Mahnverfahren mit Ordnungsgeldern (u. a. 50 € bei der 1. Mahnung, 100 € bei der 2. Mahnung) und ggf. Antrag auf Ausschluss aus dem LSB.

Ein Ausschluss hätte u. a. den Verlust des Versicherungsschutzes sowie den Ausschluss aus den Landesfachverbänden zur Folge.


Vereinsdashboard Niedersachsen

Mit der Bestandserhebung 2026 startet in der neuen Portallösung das Vereinsdashboard:

  • Es bereitet vorhandene und zusätzlich erhobene Daten auf und stellt sie den Vereinen zur Analyse zur Verfügung.

  • Themen sind u. a. Vorstandsarbeit, Ressourcennutzung und Mitgliederentwicklung.

  • Ab Januar 2026 steht jedem Verein ein individueller Ergebnisbericht im Portal zur Verfügung.

Das Dashboard unterstützt Vereine dabei, Entwicklungspotenziale zu erkennen und strategische Entscheidungen fundiert zu treffen.

 

20251028_Infoblatt Vereinsdashboard Niedersachsen

Unterlagen & weiterführende Informationen

Die folgenden Unterlagen stellen wir als Download zur Verfügung:

 

01 Anschreiben Sportbünde zur BE 2026
02 Merkblatt Bestandserhebung 2026
03 Erläuterungen zur Erfassung Sportanlagen zur BE 2026
04 Grundsätzliches Beipackzettel Online-BE_2026
20251028_Infoblatt Vereinsdashboard Niedersachsen
Sportaktivitätenliste_2026__002_
2.1.2_Richtlinie_zur_Durchführung_von_Bestandserhebung_und_Datenpflege
Durchführung_von_Straf-_und_Ordnungsmaßnahmen_2025

Ansprechpartner

Kreissportbund Peine e. V.
Ansprechpersonen Bestandserhebung

 

Frau Stephanie Lux

Telefon: 05171-2979203
E-Mail:

 

Herr Maik Höhne

Telefon: 05171-2979201
E-Mail:

 

Bei inhaltlichen Fragen zur Zuordnung von Sportarten oder zur Portallösung stehen außerdem die Ansprechpersonen des LSB zur Verfügung (Kontaktdaten in den o. g. Unterlagen).

 


 

BE-2026-Video