BannerbildBannerbildBannerbild

Unsere wichtigste Aufgabe ... 

durch Sport einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in unserem Kreis leisten!

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Abgabefrist für den Verwendungsnachweis zur Übungsleiterbezuschussung 2024

31. 01. 2025

Ein geförderter Verein hat spätestens bis zum 31.01.2025 die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel des LSB und der Kommune (Landkreis) im Intranet zu bestätigen. Dies ist im Rahmen der Bestandserhebung 2025 möglich, kann aber auch separat unabhängig von der Bestandserhebung ausgeführt werden.


Sollte die Bestätigung bis spätestens zum 31.01.2025 nicht abgegeben sein, müssen wir die Fördermittel zurückfordern. Eine Verlängerung des Bestätigungszeitraums über den 31.01.2025 kommt nicht in Betracht!

 
ÜL-/T-Abrechnung für Vereine
ÜL-/T-Abrechnung für Vereine

 

Veranstaltungsort

LSB-Net

 

Veranstalter

LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB)

 

Weiterführende Links

Infos zur Übungsleiter-Bezuschussung