Abgabefrist für den Verwendungsnachweis zur Übungsleiterbezuschussung 2024
31. 01. 2025
Ein geförderter Verein hat spätestens bis zum 31.01.2025 die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel des LSB und der Kommune (Landkreis) im Intranet zu bestätigen. Dies ist im Rahmen der Bestandserhebung 2025 möglich, kann aber auch separat unabhängig von der Bestandserhebung ausgeführt werden.
Sollte die Bestätigung bis spätestens zum 31.01.2025 nicht abgegeben sein, müssen wir die Fördermittel zurückfordern. Eine Verlängerung des Bestätigungszeitraums über den 31.01.2025 kommt nicht in Betracht!
Veranstaltungsort
LSB-Net
Veranstalter
LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB)