Meldung der Mittelverwendung zur ÜL-Bezuschussung 2024
20. 12. 2024 – 31. 01. 2025
Der geförderte Verein hat spätestens bis zum 31.01. des folgenden Jahres die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel des LSB und der Kommune (Landkreis) im Intranet zu bestätigen. Dies ist im Rahmen der Bestandserhebung möglich, kann aber auch separat unabhängig von der Bestandserhebung ausgeführt werden.
Sollte die Bestätigung bis spätestens zum 31.01. nicht abgegeben sein, müssen wir die Fördermittel zurückfordern. Eine Verlängerung des Bestätigungszeitraums über den 31.01. kommt nicht in Betracht!
Veranstaltungsort
LSB-Net
Veranstalter
LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB)