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Unsere wichtigste Aufgabe ... 

durch Sport einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in unserem Kreis leisten!

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Meldung der Mittelverwendung zur ÜL-Bezuschussung 2024

20. 12. 2024 – 31. 01. 2025

Der geförderte Verein hat spätestens bis zum 31.01. des folgenden Jahres die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel des LSB und der Kommune (Landkreis) im Intranet zu bestätigen. Dies ist im Rahmen der Bestandserhebung möglich, kann aber auch separat unabhängig von der Bestandserhebung ausgeführt werden.


Sollte die Bestätigung bis spätestens zum 31.01. nicht abgegeben sein, müssen wir die Fördermittel zurückfordern. Eine Verlängerung des Bestätigungszeitraums über den 31.01. kommt nicht in Betracht!

 
ÜL-/T-Abrechnung für Vereine
ÜL-/T-Abrechnung für Vereine

 

Veranstaltungsort

LSB-Net

 

Veranstalter

LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB)

 

Weiterführende Links

Infos zur Übungsleiterbezuschussung