Fristverlängerung für die ÜL/T-Bezuschussung 2026 bis zum 30.06.

26.​05.​2026
Vorschaubild zur Meldung: Fristverlängerung für die ÜL/T-Bezuschussung 2026 bis zum 30.06.

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) hat aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit dem Systemwechsel die Frist zur Einreichung der ÜL/T-Bezuschussung 2026 verlängert.

 

Neue Abgabefrist ist der 30.06.2026.

 

Hintergrund sind insbesondere Schwierigkeiten beim Auffinden einzelner ÜL/T-Lizenzen sowie beim Hinzufügen dieser zur Bezuschussungsliste im LSB-Portal.

 

Bitte beachten Sie außerdem:
Damit die zuständigen Personen im Verein die ÜL/T-Bezuschussung bearbeiten können, muss im Portal die entsprechende Funktion „ÜL/T bearbeiten“ hinterlegt sein.

 

Da die Bearbeitung sämtlicher Anträge erst nach Ablauf der verlängerten Frist abgeschlossen werden kann, erfolgt die 1. Auszahlung der ÜL/T-Bezuschussung erst im Juli 2026. 

 

Bei technischen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem LSB-Portal wenden Sie sich bitte an:

 

Für Hilfestellungen und Rückfragen zur Übungsleiterbezuschussung steht Ihnen zudem gerne wie folgt zur Verfügung:

 

Stephanie Lux
Service-Assistentin
📞 05171 297920-3
✉️

KreisSportBund Peine e.V.
KSB-Geschäftsstelle
Beethovenstr. 4
31224 Peine

 

Weitere Informationen: