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Unsere wichtigste Aufgabe ... 

durch Sport einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in unserem Kreis leisten!

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Sportstättenbauförderung

Sportstättenbau Förderung

Was wird gefördert?

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) fördert Baumaßnahmen von Sportvereinen, die der sportlichen Nutzung dienen – von der Instandsetzung bis zum Neu- oder Erweiterungsbau.

Hier finden Sie eine Übersicht zu förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen nach der Richtlinie (gültig ab 01.01.2026).

Förderfähige Maßnahmen

Fördervoraussetzungen Sportstättenbau

Fördervoraussetzungen

Wichtig sind u. a. die Mitgliedschaft im LSB, gesicherte Nutzungsrechte (i. d. R. mindestens 12 Jahre) und ein Mindestvolumen an förderfähigen Ausgaben.

Zusätzlich ist – abhängig von der Maßnahmensumme – eine Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. ein Beratungsgespräch verpflichtend.

Voraussetzungen prüfen

Antrag Sportstättenbauförderung

Antrag & Ablauf

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal des LSB. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung – ab dann kann (auf eigenes finanzielles Risiko) begonnen werden.

Hier erklären wir Schritt für Schritt: Beratung, Portalzugang, Einreichung, Auszahlung, Nachweisführung.

Zum Antragsverfahren

Ansprechpartner Sportstättenbau KSB Peine

Ansprechpartner

Maik Höhne

Sportstättenbau / Förderung

Tel.: 05171 / 2979-201

Wichtig: Ein Beratungsgespräch durch den KSB hat jeder Antragstellung vorauszugehen.

Beratung anfragen

Richtlinie (gültig ab 01.01.2026)

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Inkrafttreten: 01.01.2026).

  • Förderhöhe: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, max. 150.000 €

  • Mindestfördersumme: 1.000 € (bei Bewilligung)

  • Mindestvolumen: förderfähige Ausgaben nach Prüfung mind. 5.000 €

Richtlinie herunterladen

LSB Niedersachsen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Baumaßnahmen und Anlagen, die für Sport, Bewegung und Begegnung notwendig sind und im Zusammenhang mit der sportlichen Nutzung stehen (Richtlinie gültig ab 01.01.2026).

  • Instandsetzungen, die über den gewöhnlichen Unterhaltungsaufwand hinausgehen (Wiederherstellung/Verbesserung der Sportnutzung)

  • Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude

  • Neu- und Erweiterungsbauten

  • Barrierefreier / behindertenfreundlicher Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen

  • Mehrzweck- und Aufenthaltsräume inkl. Nebenräume (davon werden 50 % der Fläche als förderfähig anerkannt)

  • Planungskosten, Genehmigungsgebühren sowie Anschlusskosten (Strom/Gas/Wasser/Abwasser), soweit maßnahmenbezogen

  • Ankauf bisher nicht sportlich genutzter baulicher Anlagen (kein Grundstückskauf)

Hinweis zur Vermietung: Gelegentliche Vermietungen sind unschädlich, wenn die Einnahmen die mit dem Betrieb verbundenen Ausgaben nicht übersteigen.

Nicht förderfähige Beispiele

Symbolbild Förderung

Nicht förderfähige Maßnahmen

Nicht förderfähig sind u. a. Maßnahmen oder Gebäudeteile ohne sportlichen Bezug bzw. mit überwiegender Vermietung. Beispiele:

  • Verwaltungs- und Geschäftsräume

  • langfristig oder überwiegend vermietete Anlagen (z. B. Vereinsgaststätten, Wohnungen; Ausnahmen gelten bei Vermietung überwiegend an antragsberechtigte Sportvereine)

  • Kunststoffrasenplätze mit synthetischen Füllstoffen (Infill)

  • Reitplätze mit synthetischen Zuschlagstoffen

  • Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden

  • Tribünen- und Zuschaueranlagen, Kassenhäuschen

  • Fußballstadien für Bundesliga- bis Regionalligavereine sowie Anlagen des Profisports in anderen Sportarten

  • Schönheitsreparaturen / laufende Instandhaltung

Wichtig: Die abschließende fachliche Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt durch das LSB-Team Sportinfrastruktur.

Weiter zu den Voraussetzungen

Symbolbild Voraussetzungen

Fördervoraussetzungen im Überblick

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick – Details lassen sich je Abschnitt aufklappen.

Unterpunkte

1) Antragsberechtigung
  • Sportvereine, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ordentliches Mitglied im LSB sind

  • In begründeten Einzelfällen: Beteiligung an Baumaßnahmen anderer Träger (Gesamtausgaben mind. 25.000 €)

2) Eigentum / Nutzungsrecht (12-Jahres-Regel)
  • Sportstätte im Eigentum des Vereins oder

  • langfristige Nutzungsrechte: i. d. R. noch mind. 12 Jahre ab Antragstellung

  • unbefristete Verträge möglich, wenn der Verpächter schriftlich erklärt, in den nächsten 12 Jahren ab Antragstellung nicht kündigen zu wollen

Tipp: Nutzungs-/Pachtverträge rechtzeitig prüfen lassen (Laufzeit, Kündigungsoptionen, Objektbezug).

3) Mindestvolumen & wirtschaftliche Vergabe
  • förderfähige Ausgaben nach Prüfung mind. 5.000 €

  • ab voraussichtlichem Auftragswert von 20.000 € netto: grundsätzlich drei Angebote einholen

4) Beratungspflicht vor Antragstellung
  • unter 25.000 € Gesamtausgaben: Teilnahme an Veranstaltung zu Fördergrundlagen oder Beratungsgespräch (max. 24 Monate alt)

  • ab 25.000 € Gesamtausgaben: Beratung mit Protokoll durch Sportbund/LSB erforderlich

5) Baugenehmigung & Zweckbindung
  • bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen: Baugenehmigung muss zur Bewilligung vorliegen

  • Zweckbindung: 10 Jahre ab dem auf die Bewilligung folgenden Jahr

Weiter zum Ablauf

Symbolbild Fördervoraussetzungen

Antragstellung & Ablauf (Schritt für Schritt)

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Schritte

Schritt 1: Beratung anfragen (KSB)

Vor jeder Antragstellung ist ein Beratungsgespräch durch den KSB erforderlich. Wir unterstützen bei Förderfähigkeit, Kostenansatz und sinnvollem Ablauf.

Empfehlung: Bitte halten Sie zur Beratung erste Skizzen, Fotos und eine überschlägige Kostenschätzung bereit.

Schritt 2: Zugang / Förderportal vorbereiten

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal des LSB Niedersachsen. Klären Sie frühzeitig Portalzugang, Zuständigkeiten im Verein und die notwendigen Unterlagen.

  • aktueller Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit; i. d. R. nicht älter als 5 Jahre)

  • Nutzungsrechte / Eigentumsnachweise

  • Kostenaufstellung / Angebote (je nach Umfang)

Schritt 3: Antrag online einreichen
  • Antrag vollständig im Portal ausfüllen und absenden

  • Kein Rechtsanspruch – Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Mittel

  • Wesentliche Änderungen sind spätestens 2 Monate nach Bekanntwerden im Portal anzuzeigen

Schritt 4: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn (wichtig!)

Nach Erhalt der Eingangsbestätigung (nach dem Absenden im Portal) kann auf eigenes finanzielles Risiko „förderunschädlich“ begonnen werden.

Hinweis: Bestimmte Planungsausgaben können auch abrechenbar sein, wenn sie vor der Eingangsbestätigung beauftragt wurden (Details siehe Richtlinie).

Schritt 5: Auszahlung abrufen
  • Abforderung grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung

  • unter 25.000 € Förderung: Rechnungen nur auflisten, keine Belege beifügen

  • ab 25.000 € Förderung: Rechnungen in Höhe des Abforderungsbetrags beifügen (keine Zahlungsnachweise)

  • ab 50.000 € Förderung: bis zu drei Teilauszahlungen möglich

Schritt 6: Nachweisführung & Aufbewahrung
  • Verwendungsnachweis grundsätzlich bis spätestens 31.12. des auf die Bewilligung folgenden Jahres im Portal

  • bis 5.000 € bewilligte Förderung: kein Verwendungsnachweis – Fertigstellung im Portal anzeigen

  • Unterlagen/Belege: 10 Jahre aufbewahren

Kurz-FAQ ansehen

Symbolbild Antrag

Kurz-FAQ für Vereine

Klick auf die Frage – die Antwort klappt auf.

Fragen

Ab wann gilt die neue Richtlinie?

Ab 01.01.2026 (derzeit befristet bis 31.12.2028).

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 €. Mindestfördersumme (bei Bewilligung): 1.000 €.

Müssen die Kosten eine bestimmte Mindesthöhe erreichen?

Ja. Förderfähige Ausgaben müssen nach Prüfung mindestens 5.000 € betragen.

Dürfen wir nach Antragstellung schon starten?

Ja – nach der Eingangsbestätigung im Förderportal ist ein Beginn auf eigenes finanzielles Risiko möglich (förderunschädlich).

Brauchen wir zwingend Eigentum?

Nein. Alternativ reichen langfristige Nutzungsrechte (i. d. R. noch mind. 12 Jahre ab Antragstellung). Unbefristete Verträge sind möglich, wenn der Verpächter schriftlich bestätigt, in den nächsten 12 Jahren ab Antragstellung nicht kündigen zu wollen.

Was müssen wir bei der Auszahlung einreichen?

Unter 25.000 € Förderung: Rechnungen nur auflisten, keine Belege beifügen.
Ab 25.000 €: Rechnungen in Höhe des Abforderungsbetrags beifügen (keine Zahlungsnachweise).

Wann ist kein Verwendungsnachweis erforderlich?

Bei Baumaßnahmen mit einer bewilligten Förderung bis 5.000 € – die Fertigstellung wird im Portal angezeigt.

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Kontakt KSB Peine

Weitere Beispiele & Statistiken

Praxisbeispiele und Kennzahlen zur Orientierung: Die Bildbeispiele verweisen auf typische Prüfpunkte der Sportstättenbauförderung (gültig ab 01.01.2026).

Beispiel: Vereinsgebäude (Bestand) – Sanierung/ModernisierungBeispiel: Vereinsgebäude (Bestand)

Typisch förderfähig sind Sportfunktionsräume (z. B. Umkleiden, Duschen, Technik) sowie Modernisierungen/Umbauten, sofern die Nutzung überwiegend dem Sportbetrieb dient. 
Hinweis: Verwaltungs-/Geschäftsräume oder dauerhaft vermietete Bereiche sind in der Regel nicht förderfähig.

Beispiel: Außenanlagen – Sportflächen/Wege/ErschließungBeispiel: Außenanlagen / Sportflächen

Förderfähig sind u. a. Zuwegungen zu und innerhalb der Sportanlage (typischerweise bis max. 2 m Breite), Sportplatzflächen und sportnotwendige Außenanlagen. 
Wichtig: Die Sanierung bzw. der Ausbau vorhandener Parkplätze ist in der Regel nicht förderfähig (Ausnahmen: baurechtlich geforderte Stellplätze/Behindertenparkplätze).

Beispiel: Flutlichtanlage – Beleuchtung für Training/Wettkampf

Beispiel: Flutlicht / Beleuchtung

Sportplatzbeleuchtung für Training und Wettkampf kann förderfähig sein, wenn sie für den Sportbetrieb erforderlich ist. Bei größeren Aufträgen gilt: wirtschaftliche Vergabe – ab ca. 20.000 € netto sind in der Regel drei Angebote einzuholen.

Statistische Einblicke 2020–2026

 

Entwicklung der beantragten Mittel (2020–2026)

Liniendiagramm: Entwicklung der beantragten Mittel 2020 bis 2026

Y-Achse: beantragte Mittel (Euro)

X-Achse: Jahr (2020–2026)

Legende: Linie = Summe der beantragten Mittel pro Jahr

Trend der Anzahl der Maßnahmen (2020–2026)

Liniendiagramm: Trend der Anzahl der Maßnahmen 2020 bis 2026

Y-Achse: Anzahl der Maßnahmen (Stück)

X-Achse: Jahr (2020–2026)

Legende: Linie = Anzahl der Maßnahmen pro Jahr

Diagramm: Entwicklung der beantragten Mittel (2020–2026)

Entwicklung der beantragten Mittel 2020 bis 2026

Y-Achse: beantragte Mittel (Euro)

X-Achse: Jahr (2020–2026)

Legende: Linie = Summe der beantragten Mittel pro Jahr

Diagramm: Trend der Anzahl der Maßnahmen (2020–2026)

Trend der Anzahl der Maßnahmen 2020 bis 2026

Y-Achse: Anzahl der Maßnahmen (Stück)

X-Achse: Jahr (2020–2026)

Legende: Linie = Anzahl der Maßnahmen pro Jahr