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Unsere wichtigste Aufgabe ... 

durch Sport einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in unserem Kreis leisten!

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Sporthallenvergabe

 


Vergabe-News


10.06.2024/ 
Nutzung der Sporthallen des Landkreises Peine in den Weihnachtsferien 2024/25
13.05.2024/ 
Nutzung der Kreissporthallen außerhalb des Stadtgebietes  in den Sommerferien 2024

 

09.04.2024/ 
Wochenend-Hallenvergabe 07/2023-06/2024

 

 

 

 

 


Verfahren


Die Vergabe dieser Sporthallen erfolgt nach den allgemein gültigen Regeln sowie gemäß den getroffenen Vereinbarungen, die nachfolgend zum Download zur Verfügung stehen.

 

Für die Turn- und Sporthallen der Stadt Peine ist die Benutzungsordnung für die städtischen Turn- und Sporthallen - gültig ab 01.01.2023 - zu beachten.

Für die Sporthallen des Landkreises Peine ist die Nutzungsordnung für die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen im Landkreis Peine - gültig ab 01.01.2015 - zu beachten. Ausnahmen sind in der Nutzungsordnung gesondert ausgewiesen.

 

In den Landkreissporthallen hat der Immobilienwirtschaftsbetrieb (IWB) beim Landkreis Peine Aushänge anbringen lassen, wer im Notfall zu kontaktieren ist. Somit entfällt eine Hausmeisterbereitschaft.



Pläne


Gemäß der Zuständigkeit sind in dieser Kategorie folgende Belegungspläne für die Sporthallen im Gebiet der Stadt Peine und außerhalb des Stadtgebietes online abrufbar:

- saisonbezogene Wochenend-Pläne nach Monaten
- Ferienpläne
- Hallenpläne nach den einzelnen Sporthallen

 

Die Hallenbelegungspläne sind für alle verbindlich! Sie werden laufend aktualisierst und entsprechende Änderungen sind farblich hinterlegt.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer "Nichtnutzung" der zugewiesenen Hallenzeit rechtzeitig die KSB-Geschäftsstelle und der zuständige Hausmeister informiert werden müssen.


Beantragung & Kontakte


1. Antragsmöglichkeit: über den Button "Reservierungsanfrage stellen"  bei den jeweiligen Sporthallenplänen

Unsere Vereine und Fachverbände können ihre Nutzungszeiten komplett online buchen. Durch die Nutzung eines maßgeschneiderten Sportstättenverwaltungsprogramm lassen sich freie Kapazitäten in den Wunsch-Hallen viel leichter erkennen. Diese können dann für die eigenen fachverbandlichen Mitgliedvereine sowie Sportgruppen reserviert werden. Der Zugang zum Programm erfolgt über den links neben liegendem Bereich "Pläne". Bei den Hallenbelegungsplänen sind u. a. die einzelnen Sporthallen gelistet. Über deren Verlinkungen kommen Sie neben den Plänen auch zur Eingabemaske für die Reservierung.

 

2. Antragsmöglichkeit: Nutzung eines allgemeinen Antragsformulars

 

 

Eine Nutzung der Kreissporthallen in den Schulferien ist grundsätzlich zu beantragen!

 

Ansprechpartner/innen