Übungsleiterbezuschussung
WICHTIGES
Verwendungsnachweis zur Übungsleiterbezuschussung 2024
Der Verein hat spätestens bis zum 31.01.2024 die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel des LSB und der Kommune (Landkreis) im Intranet zu bestätigen. Dies ist im Rahmen der Bestandserhebung 2025 möglich, kann aber auch separat unabhängig von der Bestandserhebung ausgeführt werden.
Sollte die Bestätigung bis spätestens zum 31.01.2025 nicht abgegeben sein, müssen wir die Fördermittel zurückfordern. Eine Verlängerung des Bestätigungszeitraums über den 31.01.2025 kommt nicht in Betracht!
Verfahren
Gemeldete ÜL/T, die einen Zuschuss vom Verein aus den ausgezahlten ÜL-Fördermitteln erhalten, müssen der LSB-Richtlinie nach mindestens einmal im jeweils betreffenden Jahr einer konkreten Tätigkeit nachgehen. Damit ist auch eine Auszahlung an den ÜL/T bzw. die ÜL/T berechtigt!
Insgesamt muss die unbare Auszahlung der Vergütung an die gemeldeten und tätig gewordenen ÜL/T mindestens in Höhe der jeweils gewährten Zuschüsse des LSB und des Landkreises erfolgen, damit es zu keiner Rückforderung kommt.
Kontakt: Stephanie Lux, Tel. 05171 297920-3, .
Mittelverteilung
Die Verteilung der Übungsleiterbezuschussung erfolgt auch im Jahr 2024 nach folgenden, zwischenzeitlich bewährten Parametern:
Verteilung des uns zugewiesenen Zuschusses des LSB ohne Anwendung eines zusätzlichen Parameters
Gesplittete Verteilung des Zuschusses des Landkreises:
50.000,00 € ohne Parameter
98.500,00 € nur an Vereine, die mindestens 15 % Kinder und Jugendliche als gemeldete Mitglieder haben
Zeitfenster
Die Zeitfenster für die Umsetzung des Förderprogramms in 2025 stellen sich wie folgt dar:
Fristen/ Termine | Erledigungen |
15.03.2025 | Freigabe des Online-gestützten Abrechnungsprogramms für „ÜL/T“ im LSB-Intranet |
bis 31.05.2025 | !!! Ausschlussfrist !!!: Meldung und Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung durch die Vereine |
bis spätestens 31.07.2025 | Bewilligungsschreiben des KSB und Auszahlung der 1. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine |
bis spätenstens 20.12.2025 | Auszahlung der 2. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine |
bis 31.01.2025 | Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Vereine |