Übungsleiterbezuschussung
!!! Bitte unbedingt beachten: !!!
Ab dem 20.12.2022 bis spätestens zum 31.01.2023 ist durch die Vereine die Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung der ÜL/Abrechnung für das Jahr 2022 vornehmen.
Die Bestätigung für die ÜL/T Abrechnung kann im Rahmen der Bestandserhebung oder unter dem Reiter "ÜL/T Bezuschussung" im LSB-Intranet abgeben werden.
Sollte die Bestätigung bis spätestens zum 31.01.2023 nicht abgegeben sein, müssen wir die Fördermittel zurückfordern.
Eine Verlängerung des Bestätigungszeitraums über den 31.01.2023 kommt nicht in Betracht!
Für die Abgabe des elektronischen Verwendungsnachweises ist genauso wie bei der Beantragung eine dementsprechende Zugangsberechtigung für das LSB-Intranet notwendig. Diese kann über folgendes Formular direkt bei uns beantragt werden:
Antrag auf Zugangsberechtigung für das LSB-Intranet
Gemeldete ÜL/T, die einen Zuschuss vom Verein aus den ausgezahlten ÜL-Fördermitteln erhalten, müssen der LSB-Richtlinie nach mindestens einmal im jeweils betreffenden Jahr einer konkreten Tätigkeit nachgehen. Damit ist auch eine Auszahlung an den ÜL/T bzw. die ÜL/T berechtigt!
Insgesamt muss die unbare Auszahlung der Vergütung an die gemeldeten und tätig gewordenen ÜL/T mindestens in Höhe der jeweils gewährten Zuschüsse des LSB und des Landkreises erfolgen, damit es zu keiner Rückforderung kommt.
Die Verteilung der Übungsleiterbezuschussung erfolgt auch im kommenden Jahr 2022 nach folgenden, zwischenzeitlich bewährten Parametern:
- Verteilung des uns zugewiesenen Zuschusses des LSB ohne Anwendung eines zusätzlichen Parameters
- Gesplittete Verteilung des Zuschusses des Landkreises:
- 50.000,00 € ohne Parameter
- 98.500,00 € nur an Vereine, die mindestens 15 % Kinder und Jugendliche als gemeldete Mitglieder haben
Die Zeitfenster für die Umsetzung des Förderprogramms in 2023 stellen sich wie folgt dar:
Fristen/ Termine | Erledigungen |
15.03.2023 | Freigabe des Online-gestützten Abrechnungsprogramms für „ÜL/T“ im LSB-Intranet |
bis 31.05.2023 | !!! Ausschlussfrist !!!: Meldung und Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung durch die Vereine |
bis spätestens 31.07.2023 | Bewilligungsschreiben des KSB und Auszahlung der 1. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine |
bis spätenstens 20.12.2023 | Auszahlung der 2. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine |
bis 31.01.2024 |
Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Vereine |
Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle (per Telefon: 05171-2979-200 oder per E-Mail: .