Übungsleiterbezuschussung
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WICHTIGES
Eingabezeitraum zur Übungsleiterbezuschussung 2024
Alle Vereine mit lizensierten Übungsleiter*innen und Trainer*innen können vom 15.03. bis zum 31.05.2024 online die Daten für die ÜL-/T-Bezuschussung im LSB-Intranet (www.lsb-nds.net) eingeben.
Für Fragen zu abgelaufenen Lizenzen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachverband, welcher die Lizenz ursprünglich ausgestellt hat. Der KSB ist nur für LSB-Lizenzen zuständig.
Verfahren
Gemeldete ÜL/T, die einen Zuschuss vom Verein aus den ausgezahlten ÜL-Fördermitteln erhalten, müssen der LSB-Richtlinie nach mindestens einmal im jeweils betreffenden Jahr einer konkreten Tätigkeit nachgehen. Damit ist auch eine Auszahlung an den ÜL/T bzw. die ÜL/T berechtigt!
Insgesamt muss die unbare Auszahlung der Vergütung an die gemeldeten und tätig gewordenen ÜL/T mindestens in Höhe der jeweils gewährten Zuschüsse des LSB und des Landkreises erfolgen, damit es zu keiner Rückforderung kommt.
Kontakt: Stephanie Lux, Tel. 05171-2979-203, .
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Mittelverteilung
Die Verteilung der Übungsleiterbezuschussung erfolgt auch im Jahr 2024 nach folgenden, zwischenzeitlich bewährten Parametern:
Verteilung des uns zugewiesenen Zuschusses des LSB ohne Anwendung eines zusätzlichen Parameters
Gesplittete Verteilung des Zuschusses des Landkreises:
50.000,00 € ohne Parameter
98.500,00 € nur an Vereine, die mindestens 15 % Kinder und Jugendliche als gemeldete Mitglieder haben
Zeitfenster
Die Zeitfenster für die Umsetzung des Förderprogramms in 2024 stellen sich wie folgt dar:
Fristen/ Termine | Erledigungen |
15.03.2024 | Freigabe des Online-gestützten Abrechnungsprogramms für „ÜL/T“ im LSB-Intranet |
bis 31.05.2024 | !!! Ausschlussfrist !!!: Meldung und Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung durch die Vereine |
bis spätestens 31.07.2024 | Bewilligungsschreiben des KSB und Auszahlung der 1. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine |
bis spätenstens 20.12.2024 | Auszahlung der 2. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine |
bis 31.01.2025 | Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Vereine |
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