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Gemeinsam bewegen wir Peine. 

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Sporthallenvergabe 

Schnell zur richtigen Ansprechstelle

Die Zuständigkeit richtet sich nach Standort und Nutzungszeitraum der Sportstätte.

KreisSportBund Peine e.V.

Wochenenvergabe und Vergabe von Ferienzeiten außerhalb des Stadtgebietes gemäß Hallenbelegungspläne

Samstag und Sonntag Ferien außerhalb der Stadt Wochenend- und Ferienbelegungspläne

Diese Hallen werden in den KSB-Plänen geführt:

  • Gunzelinhalle Peine

  • Sporthalle Ratsgymnasium

  • Sporthalle Eichendorffschule

  • Sporthalle Südstadt

  • Sporthalle Silberkamp

  • Sporthalle Pestalozzischule

  • Sporthalle BBS Vöhrum

  • Sporthalle IGS Vöhrum

  • Sporthalle I Edemissen

  • Sporthalle II Edemissen

  • Sporthalle Schulzentrum Ilsede

  • Stadionsporthalle Ilsede

  • GHS-Halle Ilsede

  • Sporthalle Hohenhameln

  • Mehrzweckhalle Hohenhameln

  • Sporthalle Wendeburg

  • Sporthalle I Vechelde

  • Sporthalle II Vechelde

  • Sporthalle III Vechelde

  • Sporthalle Lengede 1

  • Sporthalle Lengede 2

  • Sporthalle Groß Lafferde

Ansprechpartnerin

Stephanie Lux

Hallennutzung beantragen 

Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Hallenbelegungsplan. Freie Felder stellen nicht automatisch eine verbindlich verfügbare Hallenzeit dar.

Stadt Peine

Sportstätten innerhalb des Stadtgebietes

Montag bis Freitag Stadtgebiet Peine

Für regelmäßige Nutzungszeiten innerhalb des Stadtgebietes ist grundsätzlich die Stadt Peine zuständig.

Ansprechpartnerin

Laura Eckardt

Gemeinden und Landkreis Peine

Weitere Hallen und Freisportanlagen:

Hallen außerhalb des Stadtgebietes

Für Hallenzeiten von Montag bis Freitag ist die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig.

Freisportanlagen

Für kreiseigene Freisportanlagen außerhalb des Stadtgebietes ist der Landkreis Peine zuständig.

Landkreis Peine

Kerstin Stein